WILLKOMMEN IM GRÜNDCHEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürgermeister der Stadt Grebenau begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer „Heimatseite“.

Egal ob als Bürger, Besucher, Urlauber oder potenzieller Neubürger, hier sollten sie alle benötigten Informationen finden und interessante Neuigkeiten erfahren. Sollten Fragen offen bleiben, sprechen sie bitte meine Mitarbeiter und mich an. Ich wünsche ihnen viel Freude beim virtuellen Rundgang durch unsere Stadt.

Ihr
Lars Wicke
Bürgermeister der Stadt Grebenau

Lars Wicke
Bürgermeister Lars Wicke

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Grebenau

ACHTUNG VORHERIGE TERMINVERGABE ERFORDERLICH!

Telefonisch sind wir unter der Rufnummer 06646 970-0 (Zentrale) bzw. die einzelnen Sachbearbeiter unter den bekannten Durchwahlen wie folgt erreichbar:

MO, DI, MI

08.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

DO

08.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

FR

08.30 bis 12.00 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung stehen wir Ihnen auch persönlich in der Verwaltung für Ihr Anliegen zur Verfügung.

Gruppenfoto Stadtverwaltung Grebenau

Ansprechpartner

Die Stadtverwaltung von Grebenau steht Ihnen gerne und hilfreich zur Seite.

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Leben

Im Gründchen lässt es sich gut leben - ländlich und mit guter Infrastruktur.

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Arbeiten

Wir bieten ein attraktives Umfeld für Handel und Gewerbe - für Bürger und Unternehmen.

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Rathaus Grebenau

Impressionen

Sehenswürdigkeiten und Naturschönheiten - Das Gründchen erleben.

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AKTUELLES AUS GREBENAU

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf Gehwegen und Straßen sind überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen und Kinder selbst, oder Rollstuhlfahrer*innen, sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Rad- und Gehwege, sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass die Straßenlampen und wichtige Verkehrsschilder zugewachsen sind, bzw. verdeckt werden und somit zur Beeinträchtigung im Straßenverkehr führt.

Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer: schneiden Sie bitte Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie vor allem durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass Beeinträchtigungen der genannten Art im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können!

Die Ordnungsbehörde wird vermehrt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.

 

  • Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten nicht bis zu einer Höhe von 2,50 m über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

Eigentümer haften für daraus resultierende Unfälle und Schäden.

Ihre Ordnungsbehörde

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab sofort können Sie bei der Stadt Grebenau unter der Telefonnummer 06646/970-22 oder gerne auch per E-Mail tamara.neeb@der-gvv.de ein Beratungsgespräch mit dem beauftragten Architektenbüro vereinbaren. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Voraussetzungen zur Förderung sowie der Fördergebietsabgrenzungen auf www.grebenau.de (Rubrik: Rathaus/IKEK) und www.vogelsbergkreis.de (Rubrik: AWLR/Dorfentwicklung).

Ihr Bürgermeister Lars Wicke